Posted by: admin in Internet,Politik on Juni 3rd, 2010

Milliarden Datensätze, 35.000 Klagen, ein Urteil: Die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Richterspruch aus Karlsruhe ist ein Schritt in die richtige Richtung – und ein klares Signal an Brüssel, wie Datenschutz gewährleistet werden kann und muss.

Quelle: ntv.de

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